1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mandate zwischen Santos Security Advisory, Florastrasse 2, 2502 Biel/Bienne, und ihren Auftraggebern. Sie richten sich primär an Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und andere Organisationen.
Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn in einer Offerte, Auftragsbestätigung oder anderen Vereinbarung auf sie verwiesen wird und der Auftraggeber vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Offerten sind während der darin genannten Frist verbindlich. Fehlt eine Frist, gelten sie während 30 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum. Ein Vertrag entsteht durch schriftliche Annahme der Offerte, durch eine Auftragsbestätigung oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung.
Massgebend sind in dieser Reihenfolge die individuelle Vereinbarung oder Offerte, allfällige Einsatzregeln oder Vertraulichkeitsvereinbarungen und anschliessend diese AGB.
3. Leistungen und Abgrenzung
Umfang, Ziel, Prüftiefe, Termine und Arbeitsergebnisse ergeben sich aus der jeweiligen Offerte. Leistungen werden fachgerecht, unabhängig, risikobasiert und mit der branchenüblichen Sorgfalt erbracht.
Sicherheitsbeurteilungen und Empfehlungen beruhen auf dem vereinbarten Umfang, den verfügbaren Informationen und den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Prüfung. Sie stellen keine Garantie für absolute Sicherheit, das Ausbleiben von Ereignissen oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg dar.
Santos Security Advisory erbringt keine Bewachungs-, Interventions- oder Rechtsberatungsleistungen, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtskonform separat vereinbart wird.
4. Mitwirkung und Autorisierung
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig richtige und vollständige Informationen, zuständige Kontaktpersonen, erforderliche Zugänge und sichere Arbeitsbedingungen bereit. Er informiert über besondere Gefahren, Schutzvorschriften und betriebliche Einschränkungen.
Für Physical Penetration Tests und vergleichbare Praxistests bestätigt der Auftraggeber schriftlich, dass er zur Beauftragung und Freigabe sämtlicher betroffener Standorte, Bereiche und Szenarien berechtigt ist. Umfang, erlaubte Methoden, ausgeschlossene Handlungen, Abbruchkriterien und Eskalationskontakte werden vor Beginn verbindlich festgelegt.
Verzögerungen oder Zusatzaufwand, die durch fehlende oder unzutreffende Mitwirkung entstehen, können nach vorgängiger Information zusätzlich verrechnet werden.
5. Termine und Änderungen
Termine werden nach bestem Wissen geplant. Verbindliche Fixtermine müssen ausdrücklich als solche bestätigt werden. Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Standorte oder neue Fragestellungen können Auswirkungen auf Termine und Vergütung haben und werden vor der Ausführung abgestimmt.
Bei einer Absage oder Verschiebung werden bereits erbrachte Leistungen, verbindlich eingegangene Drittkosten und nicht mehr stornierbare Reiseaufwendungen verrechnet. Weitergehende Regelungen können in der Offerte festgelegt werden.
6. Vergütung, Spesen und Zahlung
Honorare, Pauschalen, Spesen und allfällige Drittkosten ergeben sich aus der Offerte. Reisezeiten, Fahrten, Übernachtungen und weitere Auslagen werden verrechnet, wenn dies vereinbart oder für die Leistung objektiv erforderlich ist.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann der gesetzliche Verzugszins belastet werden. Eine gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer wird zusätzlich ausgewiesen.
7. Beizug von Fachpersonen
Santos Security Advisory kann nach vorgängiger Abstimmung geeignete Fachpersonen oder spezialisierte Dienstleister beiziehen, wenn dies für die Aufgabenstellung sinnvoll ist. Umfang, Verantwortlichkeiten und allfällige Zusatzkosten werden vorab transparent vereinbart.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse aus dem Mandat vertraulich. Die Pflicht gilt auch nach Abschluss des Mandats. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
Eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung geht diesen Bestimmungen vor. Personendaten werden nach dem anwendbaren Datenschutzrecht und der veröffentlichten Datenschutzerklärung bearbeitet.
9. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das nicht ausschliessliche Recht, die für ihn erstellten Berichte, Konzepte und Unterlagen für eigene interne Zwecke sowie gegenüber beauftragten Beratern, Versicherern und Behörden zu verwenden, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet oder gesetzlich zuständig sind.
Methoden, Vorlagen, Berichtssystematiken, allgemeines Fachwissen und vorbestehende Inhalte verbleiben bei Santos Security Advisory. Eine Veröffentlichung, entgeltliche Weitergabe, Bearbeitung für Dritte oder Verwendung ausserhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
10. Gewährleistung und Haftung
Festgestellte Mängel der vereinbarten Leistung sind innert angemessener Frist schriftlich mitzuteilen. Santos Security Advisory erhält zunächst Gelegenheit zur Prüfung und, soweit möglich und zumutbar, zur Nachbesserung.
Santos Security Advisory haftet im gesetzlich zulässigen Umfang für direkt verursachte und nachgewiesene Schäden aus einer schuldhaften Vertragsverletzung. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Entscheidungen, die ausserhalb des vereinbarten Prüfungsumfangs oder ohne Berücksichtigung der dokumentierten Einschränkungen getroffen werden, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Absicht, grober Fahrlässigkeit oder soweit zwingendes Recht entgegensteht.
11. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs. Die betroffene Partei informiert die andere Seite so rasch wie möglich und bemüht sich um eine verhältnismässige Ersatzlösung.
12. Beendigung
Dauermandate können gemäss der individuellen Vereinbarung beendet werden. Fehlt eine Regelung, ist eine Beendigung aus wichtigem Grund jederzeit und im Übrigen mit einer angemessenen Frist möglich. Bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachte Leistungen und verbindliche Kosten bleiben geschuldet.
13. Recht, Gerichtsstand und Sprache
Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Biel/Bienne. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung massgebend. Änderungen dieser AGB gelten für zukünftige Verträge ab ihrer Veröffentlichung. Für ein bestehendes Mandat gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung.
